Hinweise zur Verordnungsfähigkeit

 

Die einfachste Möglichkeit zur Versorgung mit sippa ist die Verordnung durch den Hausarzt oder Neurologen. Hier wird eine Verordnung (ähnlich einem Rezept) ausgestellt, welches bei Ihrem Sanitätshaus oder Apotheke eingelöst werden kann. Es bedarf im Normalfall einer Eigenbeteiligung von 10% der Kosten, maximal jedoch 10 €.

Für diese Verordnung wird die Hilfsmittelnummer von sippa benötigt: 02.40.02.7002.

Die Trinkhilfe sippa home kann als Basic Set oder als Advanced Set verordnet werden.

Das Advanced Set beinhaltet zusätzliche Henkel sowie ein Ventil mit Auslaufschutz.

Beide Sets enthalten die zum Verbrauch bestimmten sippa pads für einen Versorgungszeitraum von 1 Monat.

Folgende Ausfüllhinweise sollen die verordneten Ärzte dabei unterstützen die Hilfsmittelverordnung vollständig und korrekt auszufüllen:

  • Bei der Verordnung von Hilfsmitteln ist das Feld 7 zu kennzeichnen.
  • Versicherten-Stammdaten sind anzugeben. Krankenkasse bzw. Kostenträger und Vertragskassennummer, Name, Vorname sowie Anschrift des Versicherten, Geburtsdatum des Versicherten, Gültigkeit der Krankenversichertenkarte, Kassen-Nr. (IK), Versichertennummer und Status.
  • Versorgungszeitraum
  • Angabe der Diagnose auf dem Rezept erforderlich (gilt nur für Hilfsmittel).

Bitte bei der Verordnung die entsprechende Artikelbezeichnung angeben:

Art. Nr. : 4260551630309

Inhalt: 

3 sippa pad (Ring mit integrierter Membran), 1 Becher,

1 Klemmring, 1 Deckel

Art. Nr. : 4260551630316

Inhalt: 

3 sippa pad (Ring mit integrierter Membran), 1 Becher,

1 Klemmring, 1 Deckel, 2 Henkel, 1 Ventil

Art. Nr. : 4260551630408

Monatspackung:

3 sippa pad (Ring mit integrierter Membran)

Art. Nr. : 4260551630507

Inhalt: 

2 Henkel, 1 Ventil

Art. Nr. : 4260551630903

Jahrespackung:

36 sippa pad (Ring mit integrierter Membran)