Kostenerstattung

Rezept bestellen - wie geht das?

Erstattung von sippa

sippa kann durch den Haus- oder Facharzt auf Rezept verordnet werden. sippa ist bei Krankheitsbilder oder Behinderungen mit Schluckstörungen und einem Aspirationsrisiko erstattungsfähig, sodass die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen werden.

Bei der Verordnung sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Das Feld „7“ muss angekreuzt werden
  2. Die Hilfsmittel-Positions-Nr. 02.40.02.7001 muss eingetragen werden
  3. Der Produktname „sippa“ muss vermerkt werden
  4. Der Verwendungszweck, wie zum Beispiel. „zur Behandlung von Schluckstörungen- erforderlich da für den Patienten ein hohes Aspirationsrisiko besteht!“ sollte klar formuliert sein.

Hinweise zur Rezeptbestellung

Bei Ihrer Rezeptbestellen müssen sie folgende Hinweise beachten:

  • Ihre Bestellung wird erst bearbeitet, wenn das Rezept im Original bei uns vorliegt.
  • Kopien, Faxe oder gescannte Rezepte können wir nicht akzeptieren.
  • Bei Bestellungen auf Kassenrezept kann es durch individuelle Hilfsmittelgenehmigungen zu Abweichungen des im Online-Shop angezeigten Endpreises kommen.

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